Stadtverordnetenversammlung

Fraktionen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried setzt sich aus 19 Stadt­verordneten zusammen, die in 4 Fraktionen organisiert sind.

CDU

Stadtverordnetenvorsteher Klaus Kremmer
Stadtverordnete Jutta Niklass
Stadtverordneter Thomas Bachmann
Stadtverordneter
Fraktionsvorsitzender
Roland Eisenberg
Stadtverordnete Sabrina Hoffmann
Stadtverordneter Olaf Prehm
Stadtverordneter
stellv. Stadtverordnetenvorsteher
Christian Roth
Stadtverordneter
stellv. Fraktionsvorsitzender
Carsten Vogt
Stadtverordnete
stellv. Fraktionsvorsitzende
Ilse-Maria von Scharfenberg
Stadtverordnete Maria-Henrietta von Stryk

SPD

stellv. Stadtverordnetenvorsteherin
Fraktionsvorsitzende
Lisa Susebach
Stadtverordnete Tanja Herwig
Stadtverordneter
stellv. Fraktionsvorsitzender
Harald Montag
Stadtverordneter
stellv. Fraktionsvorsitzender
Erwin Neugebauer
Stadtverordnete Kristin Siemon
Stadtverordnete Charlotte Wandt

FWG

Stadtverordneter
Fraktionsvorsitzender
Reiner Graf
Stadtverordneter Dr. Helmut Pippart

DIE LINKE

Stadtverordnete

Fraktionsvorsitzende

Antonia Krämer

Resolutionen

Resolution der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried

Abwassereigenkontrollverordnung des Landes Hessen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried fordert die hessische Landesregierung auf, die am 23. Juli 2010 in Kraft getretene novellierte Abwassereigenkontrollverordnung auf den Prüfstand zu stellen und wie in anderen Bundesländern bereits erfolgt, auszusetzen.

Die Stadtverordnetenversammlung regt dringend an, diese Prüfung im Rahmen des Dialogverfahrens durchzuführen, welches zwischen dem Land Hessen und den hessischen Kommunen zum Standartabbau eingerichtet wurde.

Begründung

Mit der Resolution der Wanfrieder Stadtverordnetenversammlung soll die bereits eingereichte Forderung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unterstützt werden.

Nach der novellierten Abwassereigenkontrollverordnung des Landes Hessen wird jeder Heuseigentümer verpflichtet, die Abwasserleitung seines Grundstückes auf Dichtigkeit prüfen zu lassen. Die mit dieser Verordnung einhergehenden Folgen für die hessischen Kommunen und ihre Bürger sind erheblich. Ein effektiver Nutzen der Verordnung ist nicht erkennbar.

Ein Aussetzen der Verordnung ist bereits in anderen Bundesländern geschehen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried schließt sich der Forderung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes an, § 37 des hess. Wassergesetzes und die Eigenkontrollverordnung dahingehend zu ändern, dass die Städte und Gemeinden bzw. die Verbände von der Überwachungspflicht der Zuleitungskanäle im Bereich der Grundstücksentwässerungsanlagen entbunden werden.

Die hat den Hintergrund, dass die Gefährdung, die von häuslichem Abwasser ausgeht, sehr begrenzt ist. Häusliches Abwasser enthält überwiegend Inhaltsstoffe, die einer biologischen Reinigung zugänglich sind. Dieser Grad der Gefährdung rechtfertigt es in keinster Weise, die Kommunen, bzw. die Hauseigentümer und in der Konsequenz auch die Mieter hessenweit zur Überwachung von ca. 80.000 km Abwasserleitung zu verpflichten.

Sinkende Bevölkerungszahlen und eine alternde Bevölkerung verursachen geringe Wasser- und Abwasserverbräuche. Damit sinken die Gebühreneinnahmen

Eine Kleinstadt, die finanzielle Mittel mit dem Rücken an der Wand steht und mit den jährlichen Erträgen noch nicht einmal mehr die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben leisten kann, sieht sich nicht in der Lage, die Dichtigkeit sämtlicher Abwasserhaupt- und zuleitungen mittels Kamerabefahrung zu überprüfen, auszuwerten und anschließend fachgerecht zu sanieren. Die damit verbundenen Kosten, die eventuell über Gebühren refinanziert werden sollen, können von Bürgerinnen und Bürger nicht bezahlt werden.

Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die mit der Abwassereigenkontrollverordnung verbunden sein werden, müssen vor dem Hintergrund der Sinnhaftigkeit und auch der Verschuldungsproblematik gestoppt werden.

Sitzungen

Die Tagesordnungen zu den Sitzungen finden Sie auch in unserem Ratsinformationsportal unter https://wanfried.ris-portal.de/

13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 5. Mai 2023

12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Februar 2023

11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Dezember 2022

10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18. November 2022

9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23. September 2022

8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24. Juni 2022

7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29. April 2022

6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Februar 2022

5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2021

4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19. November 2021

3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Oktober 2021

2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25. Juni 2021

1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23. April 2021

30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29. Januar 2021

29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Dezember 2020

28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11. November 2020

27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25. September 2020

26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 2. Juni 2020

25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Februar 2020

24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. Dezember 2019

22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27. September 2019

21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Juni 2019

20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26. April 2019

19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20. März 2019

18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Februar 2019

17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Dezember 2018

16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16. November 2018

15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28. September 2018

14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Juni 2018

13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13. April 2018

12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 9. März 2018

11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Februar 2018