Amtliche Bekanntmachung
12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 50 „Celler Straße“, Gemarkung Wanfried - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Amtliche Bekanntmachung
12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 50 „Celler Straße“, Gemarkung Wanfried - Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Gemäß § 2 (1) BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried am 27.06.2025 und 27.02.2026 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Aufstellungsbeschluss
Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 50 „Celler Straße“, Gemarkung Wanfried aufgestellt werden. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Mischgebietes im Bereich der ehemaligen Fabrik Bode am südlichen Stadtrand der Stadt Wanfried.
Der Geltungsbereich der geplanten 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 50 „Celler Straße“ sind deckungsgleich und umspannen eine Fläche von ca. 2,42 ha. Der Geltungsbereich schließt das Flurstück 20/2 vollständig und Teilflächen der Celler Straße, Flurstück 156/13, beide Flur 26, Gemarkung Wanfried, mit ein.
Der Geltungsbereich ist in der nachstehenden Übersicht gekennzeichnet:
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplanvorentwurf wird gem. § 3 (1) BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom
2. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026
auf der Homepage der Stadt Wanfried unter https://www.wanfried.de/ während des o.g. Zeitraumes zu jedermanns Information zur Einsicht und zum Download im Rahmen der Vorinformation bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan
Darüber hinaus werden die Unterlagen im Rathaus, Marktstraße 18, Zimmer 103 während der allgemeinen Dienststunden
Montags, mittwochs und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
montags und dienstags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können zu den Vorentwürfen Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (info@planung-henke.de) oder mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Flächennutzungsplan sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern können bei der Stadt während der öffentlichen Auslegung Erläuterungen über die Vorentwürfe gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4b BauGB das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt wird.
Wanfried, den 1. Juni 2026
Der Magistrat der Stadt Wanfried
gez.
Thilo Vogt
Bürgermeister
