Kreis untersagt Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen
Die Trockenheit der vergangenen Wochen zeigt Wirkung. Die Pegelstände vieler Gewässer im Werra-Meißner-Kreis sind deutlich gesunken. Teilweise fallen Gewässer bereits trocken.
Die untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab sofort ist die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern verboten. Dazu zählen Bäche, Flüsse und Seen.
Das Verbot gilt auch für den Gemeingebrauch sowie für Anliegerinnen und Anlieger und Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender Grundstücke. Untersagt ist damit zum Beispiel das Entnehmen von Wasser mit Pumpen oder Schläuchen.
Ausgenommen bleiben das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung. Die Werra ist als Gewässer erster Ordnung bis auf Weiteres ebenfalls ausgenommen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Die Einhaltung wird überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Kreis bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Ziel der Maßnahme ist es, die Gewässer, Tiere und Pflanzen in der aktuellen Niedrigwasserlage zu schützen.
