Straßenreinigungspflicht und Freischneiden des öffentlichen Verkehrsraums

Die Stadt Wanfried erinnert alle Grundstückseigentümer sowie die sonstigen nach der Straßenreinigungssatzung Verantwortlichen an ihre Pflicht zur Straßenreinigung.

Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung sind die an die Grundstücke angrenzenden öffentlichen Straßen und Gehwege regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, zu reinigen. Dazu gehört insbesondere das Beseitigen von Schmutz, Laub, Unrat und sonstigen Verunreinigungen, soweit diese Arbeiten nicht vom städtischen Bauhof übernommen werden.

Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Anpflanzungen, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen, Gehwegen und sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig zurückzuschneiden sind. Äste, Zweige und sonstiger Bewuchs dürfen weder die Sicherheit noch die Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Gehwege und Fahrbahnen müssen uneingeschränkt nutzbar bleiben. Ebenso sind Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen sowie die Sichtfelder an Einmündungen und Kreuzungen freizuhalten.

„Ein gepflegter und sicherer öffentlicher Verkehrsraum trägt wesentlich zu einem attraktiven Stadtbild, zur Verkehrssicherheit und zum Wohlbefinden aller Bürger bei“, sagt Bürgermeister Thilo Vogt. „Jeder kann mit einem überschaubaren Beitrag dazu beitragen, dass Wanfried sauber, sicher und lebenswert bleibt. Ein gepflegtes Stadtbild lädt außerdem Besucher ein, unsere Stadt kennenzulernen und hier gerne Zeit zu verbringen.“

Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Grundstückseigentümer sowie die sonstigen nach der Satzung Verantwortlichen, ihren Reinigungs- und Rückschnittpflichten regelmäßig nachzukommen, und bedankt sich für die Unterstützung bei der Pflege und Sauberkeit unserer Stadt.