Bekanntmachung der Haushaltsgenehmigung 2026
Bekanntmachung
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Wanfried für das Haushaltsjahr 2026
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90,93), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 23.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.767.655 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.423.595 EUR
mit einem Saldo von 655.940 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Fehlbedarf von 655.940 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 29.440 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.575.750 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -4.010.500 EUR
mit einem Saldo von -2.434.750 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.434.750 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -964.803 EUR
mit einem Saldo von 1.469.947 EUR
ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss
des Haushaltsjahres von -935.363 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.434.750 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 590 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 530 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 440 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO liegen, wenn sie bei:
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO liegen, wenn sie bei
a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 12.500 Euro
b) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 5.000 Euro
c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro
nicht übersteigen, in der Zuständigkeit des Bürgermeisters
d) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 25.000 Euro
e) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 10.000 Euro
f) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 20.000 Euro
nicht übersteigen, in der Zuständigkeit des Magistrats.
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO sind erheblich, wenn sie
bei:
a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 25.000 Euro
b) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 10.000 Euro
c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 20.000 Euro
übersteigen. Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.
Die unter 1. fallenden Aufwendungen und Auszahlungen sind der Stadtverordnetenversammlung
alsbald zur Kenntnis zu geben.
§ 9
1. Als im Umfang erheblich im Sinne des § 12 Abs. 1 GemHVO gelten Investitionen mit einem
voraussichtlichen Volumen von mehr als 180.000 EURO.
2. Als im Umfang erheblich im Sinne des § 12 Abs. 3 GemHVO gelten Instandhaltungs-, Instandsetzungs-
maßnahmen und vergleichbare Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Volumen von mehr als
90.000 EURO.
Wanfried, den 26.01.2026 Der Magistrat
gez.
Thilo Vogt
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 und § 4 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Genehmigung
I. ABWEICHUNG VON DEN VORGABEN ZUM HAUSHALTSAUSGLEICH
Nach § 97a Nr. 1 i.V.m. § 92 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden
Fassung erteile ich der Stadt Wanfried die Genehmigung der in § 1 der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2026 enthaltenen Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung.
II. GESAMTKREDITBETRAG
Nach § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 (HGO) erteile ich der Stadt Wanfried die Genehmigung zur Aufnahme
der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Kreditaufnahmen in Höhe von
2.434.750,00 EUR
(in Worten: „Zwei Millionen vierhundertvierunddreißigtausendsiebenhundertfünfzig Euro“).
III. LIQUIDITÄTSKREDITBETRAG
Nach § 97 a Nr. 5 i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO genehmige ich den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt
Wanfried für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
500.000,00 EUR
(in Worten: „Fünfhunderttausend Euro“).
Eschwege, den 02. April 2026
DIE LANDRÄTIN
DES WERRA-MEISSNER-KREISES
ALS BEHÖRDE DER LANDESVERWALTUNG
-3.2-Kommunalaufsicht-
IM AUFTRAG
Naumann
3. Auslegung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt zur Einsichtnahme vom
21. April bis 30. April 2026
während der Dienststunden
Montag und Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried, Zimmer 102, öffentlich aus.
Weiterhin ist der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 auf der Homepage der Stadt Wanfried (www.wanfried.de) veröffentlicht.
Wanfried, 17.04.2026
Der Magistrat
gez.
Thilo Vogt
Bürgermeister
