Amtliche Bekanntmachung 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 48 „Zwischen dem Ersten und Zweiten Graben“, Gemarkung Wanfried

Gemäß § 2 (1) BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried am 15.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Aufstellungsbeschluss

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 48 „Zwischen dem Ersten und Zweiten Graben“, Gemarkung Wanfried, aufgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist es, die städtebaurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung ortsansässiger Gewerbebetriebe zu ermöglichen und gleichzeitig das touristische Angebot der Stadt Wanfried zu verbessern. Außerdem sollen Teilflächen eines Bebauungsplanes aufgehoben werden, da die Ziele der früheren Planung nicht umgesetzt wurden.

Die Geltungsbereiche sind in der nachstehenden Übersicht gekennzeichnet, der Flächennutzungsplan bezieht sich auf eine kleinere Fläche, da Teilbereiche bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt sind:

Der Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wanfried und des Bebauungsplanes Nr. 48 werden gem. § 3 (1) BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

11. März 2025 bis einschließlich 9. April 2025

auf der Homepage der Stadt Wanfried unter https://www.wanfried.de/ während des o.g. Zeitraumes zu jedermanns Information zur Einsicht und zum Download im Rahmen der Vorinformation bereitgestellt. 

Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan. Darüber hinaus werden die Unterlagen in der genannten Frist bei der Stadt Wanfried im Rathaus, Marktstraße 18, Zimmer 203, während der allgemeinen Dienststunden

montags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 b BauGB das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt wird.

Wanfried, den 10.03.2025

Der Magistrat
der Stadt Wanfried

gez.
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister