Kommunalwahl

Kommunalwahl 2026

Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden am 15. März 2026 statt. Die Wahlperiode bei Kommunalwahlen beträgt 5 Jahre.

In Wanfried werden bei den allgemeinen Kommunalwahlen 19 Stadtverordnete, je Stadtteil 7 Ortsbeiratsmitglieder und 51 Kreistagsabgeordnete gewählt. 

Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der Wahlen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte ist der besondere Wahlleiter der Stadt Wanfried, Frau Stefanie Krähe. 

Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der Kreiswahl finden Sie auf der Website des Werra-Meißner-Kreises.

Briefwahl beantragen

Briefwahlunterlagen beantragen (ab 02.02.2026)

Wahlergebnisse Kommunalwahl 2026

Wahlergebnisse Kommunalwahl 2026 (ab 15.03.2026 18:00 Uhr)

Musterstimmzettel Kommunalwahl 2026


Rechtsgrundlagen


Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.2025 Nr. 24) und der Elften Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) wurden die für die Kommunalwahlen maßgeblichen Rechtsgrundlagen geändert.

Schwerpunkte der Änderungen sind:

  • Berechnung der Sitzzuteilung nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren*
  • Gewährung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts für wohnungslose Menschen
  • Streichung der Angabe von Privatadressen bei öffentlichen Bekanntmachungen von Bewerberinnen und Bewerber
  • Möglichkeit der Briefwahl bei Ausländerbeiratswahlen unabhängig von der Hauptsatzung der Gemeinde 


*Aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 28. Januar 2026 - P.St. 3013 - wurde die Änderung bezüglich der Berechnung der Sitzzuteilung nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren für nichtig erklärt. Damit erfolgt die Sitzzuteilung bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren und damit nach dem gleichen Verfahren wie bei den letzten Kommunalwahlen. 


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Personen,

  • die die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzen oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben 

und die am Wahltag 

  • mindestens 18 Jahre alt sind, also am 15. März 2008 oder früher geboren sind,
  • seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben, also mindestens seit dem 1. Februar 2026 in Wanfried bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Wanfrieds wohnen und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Das sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).

Wählen kann zudem nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 

Bei Inhabern von Haupt‐ und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.


Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Außerdem müssen Sie am Wahltag 

  • mindestens 18 Jahre alt sein, also am 15. März 2008 oder früher geboren sein,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 15. Dezember 2025 in Wanfried bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Kassels wohnen.

Bei Inhabern von Haupt‐ und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.


Nicht wählbar ist, 

  • wer nicht wahlberechtigt ist und
  • wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.


Wie und wo kann ich wählen ?

Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie vorab einfach per  Briefwahl wählen.

Briefwahlunterlagen beantragen (ab 02.02.2026)

Sie haben auch die Möglichkeit am Wahltag mit Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Beachten Sie bitte, dass die Wahl des Ortsbeirats nur innerhalb eines Wahlbezirks des Stadtteils in dem Sie leben möglich ist. Der Wahlschein wird vom Wahlvorstand einbehalten, wenn Sie gewählt haben.

Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Kommunalwahl finden Sie in untenstehender Tabelle:

 

Bezirk Wahllokal barrierefrei
1 Erich-Schröder-Halle
Vor dem Obertor 1
37281 Wanfried
ja
2 Rathaus Wanfried
Marktstraße 18
37281 Wanfried
ja
3 Altenburschla Pfarrhaus
Am Anger 5
37281 Wanfried
nein
4 Dorfgemeinschaftshaus
Aue Rasenstraße 8
37281 Wanfried
ja
5 Bürgerhaus Heldra
Im Weinberg 1
37281 Wanfried
ja
6 Dorfgemeinschaftshaus Völkershausen
Dorfstraße 35
37281 Wanfried
ja
B99100
Briefwahl Kernstadt
Evangelisches Pfarrhaus
Kirchstraße 7
37281 Wanfried
ja
B99101
Briefwahl Stadtteile
Evangelisches Pfarrhaus
Kirchstraße 7
37281 Wanfried
ja

Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte auf Wunsch des Wahlvorstands ein gültiges Ausweisdokument vor, damit Sie eindeutig identifiziert werden können. Dies kann beispielsweise ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein sein.


Bis wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen für die allgemeinen Kommunalwahlen werden rechtzeitig vor der Wahl an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Wer bis 3 Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit der Wahlbehörde in Verbindung setzen.

Dort erhalten Sie Auskunft darüber, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind oder unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung in das Wählerverzeichnis bis spätestens 27. Februar 2026 erfolgen kann. Besonders relevant ist dies auch bei Umzügen in den 6 Wochen vor der Wahl. Wer dies nicht veranlasst, läuft Gefahr, bei den allgemeinen Kommunalwahlen und der Ausländerbeiratswahl nicht wählen zu dürfen.


Was ist bei der Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zu beachten?

Die vollständigen Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18 Uhr schriftlich bei der Wahlleitung einzureichen. Für die Kommunalwahl und die Ausländerbeiratswahl am 15. März 2026 endet die Frist am 5. Januar 2026 um 18 Uhr. 

Damit Sie die Möglichkeit haben, mögliche Mängel Ihres Wahlvorschlags noch rechtzeitig zu beheben, empfehlen wir, den Wahlvorschlag deutlich früher einzureichen!

Der Wahlvorschlag und die entsprechenden Anlagen sind nach Vordruckmustern einzureichen. 

Sollten Sie für Ihren Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften sammeln, erhalten Sie das erforderliche Formblatt von der Wahlleitung bei der Wahlbehörde. 

Die sonstigen erforderlichen Vordrucke stehen auch auf der Seite des Landeswahlleiters zum Download zur Verfügung (Link: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine‐kommunalwahlen/vordrucke‐fuer‐wahlvorschlagstraeger (Öffnet in einem neuen Tab)). Alternativ können sie diese auch von der Wahlbehörde erhalten.


Wo finde ich Informationen zum Wahlsystem, zur Stimmabgabe, zum Kumulieren und zum Panaschieren ?

Informationen zum Wahlsystem, zur Stimmabgabe, zum Kumulieren und zum Panaschieren finden Sie unter: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/wahlsystem


Amtliche Bekanntmachungen und Pressemitteilungen


Kommunalwahl 2021

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 werden in Wanfried die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sowie die Mitglieder der 4 Ortsbeiräte gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.


Inhaltsübersicht:
- Musterstimmzettel Kommunalwahl 2021
- Infos in einfacher Sprache
- Fragen und Antworten zu den Kommunalwahlen 2021
- Wahlvorschläge - Wen kann ich wählen ?
- Wer darf wählen?
- Wer darf gewählt werden ?
-Wie und wo kann ich wählen ?
-Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen ?
- Wo finde ich Informationen zur Kreistagswahl

- Wo finde ich Informationen zum Wahlsystem, zur Stimmabgabe, zum Kumulieren und zum Panaschieren ?
- Amtliche Bekanntmachungen und Pressmitteilungen

Musterstimmzettel Kommunalwahl 2021


Infos in einfacher Sprache

Alle 5 Jahre sind Kommunal-Wahlen. Kommunal bedeutet:

für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis. Bei Kommunal-Wahlen werden Menschen gewählt für:

  • die Stadt-Verordneten-Versammlung
  • die Gemeinde-Vertretung
  • den Kreistag.

Die gewählten Menschen entscheiden:

  • Was ist für die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis wichtig?
  • Sie prüfen: Was ist wichtig? Was ist richtig?
  • Wie kann man die Arbeiten erledigen.


Die nächsten Kommunal-Wahlen sind am 14. März 2021

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen:

  • Wenn Sie 18 Jahre alt oder älter
  • Wenn Sie einen deutschen Personal-Ausweis haben.
    • Oder wenn Sie EU-Bürger sind.
    • Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem anderen Land in Europa. Das Land ist in der Europäischen Union.
    • Wenn Sie seit 6 Wochen in der Gemeinde oder dem Landkreis leben und angemeldet sind.
  • Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.

Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift.
  • Wann die Wahl ist.
  • Wo die Wahl ist.
  • Wie lange der Wahlraum offen ist.
  • Der Wahlraum heißt auch Wahllokal.

WICHTIG
Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für alle Angelegenheiten haben.

Wie wird gewählt?

Sie können im Wahllokal wählen.

Oder Sie können mit der Briefwahl wählen.

Wählen im Wahllokal:

Sie gehen am Wahltag zum Wahllokal.

In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo das ist.

Wichtig: Nehmen Sie Ihren Personal-Ausweis und

Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.

 

Im Wahllokal sind Wahlhelfer.

Von dem Wahlhelfer bekommen Sie einige Stimmzettel.

Auf den Stimmzetteln stehen alle Parteien und Personen,

die Sie wählen können.

 

Dann gehen Sie in die Wahlkabine.

Die Wahl ist geheim: Niemand soll sehen, wen Sie wählen.

Sie müssen auch niemandem sagen, wen Sie wählen.

Sie machen Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.

Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.

Das steht auf den Stimmzetteln.

 

Dann falten Sie die Stimmzettel in der Mitte.

Erst danach gehen Sie aus der Wahlkabine.

Zeigen Sie den Wahlhelfern Ihren Personal-Ausweis

und Ihre Wahl-Benachrichtigung.

Dann werfen Sie die Stimmzettel in die Wahl-Box.

Damit ist die Wahl abgeschlossen.

Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie die Wahlhelfer!

Die Wahlhelfer dürfen Ihnen helfen.

 

Sie dürfen auch einen Freund, eine Freundin oder eine andere Person

zur Unterstützung mitbringen.

Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!

Und Ihre Wahl bleibt geheim!

Niemand darf verraten, wen Sie wählen.

Wählen mit der Briefwahl:

Sie können auch mit einem Brief an den Wahlen teilnehmen.

Das nennt man Briefwahl.

Die Stimmzettel schicken Sie dann mit der Post.

 

Für die Briefwahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen.

Um die Wahl-Unterlagen zu bekommen,

müssen Sie ein Formular ausfüllen.

Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei.

Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.

 

Oder Sie schicken das Formular zurück.

Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.

Die Wahl-Unterlagen enthalten:

den Wahlschein, die Stimmzettel und mehrere Brief-Umschläge.

 

Die Wahl-Unterlagen können Sie auch im Internet anfordern.

Es steht auf den Internetseiten von Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

 

Unterschreiben Sie den Wahlschein.

Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.

Die Stimmzettel stecken Sie in die Brief-Umschläge und schicken

die Brief-Umschläge mit der Post.

 

Wichtig: Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen.

Dort steht ganz genau, wie es geht.

Haben Sie alles fertig?

Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post.

Der Brief darf nicht zu spät kommen!

Sonst ist Ihre Wahl ungültig.

 

Sie dürfen sich auch bei der Briefwahl helfen lassen.

Wichtig ist: Sie entscheiden, wen Sie wählen!

Und Ihre Wahl bleibt geheim!

Niemand darf verraten, wen Sie wählen.

 

Herausgeber:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen / Hessisches Ministerium für Soziales und Integration



Fragen und Antworten zu den Kommunalwahlen 2021

Fragen und Antworten zu den Kommunalwahlen 2021



Wahlvorschläge - Wen kann ich wählen ?

Wahlvorschlag Stadtverordnetenwahl 2021
Wahlvorschlag Ortsbeirat Altenburschla 2021
Wahlvorschlag Ortsbeirat Aue 2021
Wahlvorschlag Ortsbeirat Heldra 2021
Wahlvorschlag Ortsbeirat Völkershausen 2021



Wer darf wählen ?

Wahlberechtigt sind

  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
  • seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Wanfried bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Wanfrieds wohnen.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann darüber hinaus nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.



Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Wanfried bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Wanfrieds wohnen. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

Nicht wählbar ist,

  • wer nicht wahlberechtigt ist und
  • wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.



Wie und wo kann ich wählen ?

Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie vorab einfach per  Briefwahl wählen.
Sie haben auch die Möglichkeit am Wahltag mit Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Beachten Sie bitte, dass die Wahl des Ortsbeirats nur innerhalb eines Wahlbezirks des Stadtteils in dem Sie leben möglich ist. Der Wahlschein wird vom Wahlvorstand einbehalten, wenn Sie gewählt haben.

Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Kommunalwahl finden Sie in untenstehender Tabelle:

 

Bezirk Wahllokal barrierefrei
1 Erich-Schröder-Halle
Vor dem Obertor 1
37281 Wanfried
ja
2 Rathaus Wanfried
Marktstraße 18
37281 Wanfried
ja
3 Dorfgemeinschaftshaus Altenburschla
Am Anger 8
37281 Wanfried
ja
4 Dorfgemeinschaftshaus
Aue Rasenstraße 8
37281 Wanfried
ja
5 Bürgerhaus Heldra
Im Weinberg 1
37281 Wanfried
ja
6 Dorfgemeinschaftshaus Völkershausen
Dorfstraße 35
37281 Wanfried
ja
B99100
Briefwahl Kernstadt
Zum Schwan – Bürgersaal – Wahlamt
Marktstraße 20
37281 Wanfried
ja
B99101
Briefwahl Stadtteile
Zum Schwan – Bürgersaal – Wahlamt
Marktstraße 20
37281 Wanfried
ja

Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte auf Wunsch des Wahlvorstands ein gültiges Ausweisdokument vor, damit Sie eindeutig identifiziert werden können. Dies kann beispielsweise ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein sein.



Was sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen ?

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen sind:



Wo finde ich Informationen zur Kreistagswahl?

Informationen zur Kreistagswahl finden Sie auf der Website des Werra-Meißner-Kreises unter: https://www.werra-meissner-kreis.de/fachbereiche-einrichtungen/fb-3-aufsicht-ordnung-und-verkehr/32-kommunale-rechts-und-finanzaufsicht/wahlen



Wo finde ich Informationen zum Wahlsystem, zur Stimmabgabe, zum Kumulieren und zum Panaschieren ?

Informationen zum Wahlsystem, zur Stimmabgabe, zum Kumulieren und zum Panaschieren finden Sie unter: https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommunalwahlen/wahlsystem



Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung vom 17.12.2020 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021

Amtliche Bekanntmachung vom 22.01.2021 Wahlvorschläge Stadtverordnetenwahl 2021

Amtliche Bekanntmachung vom 22.01.2021 Wahlvorschlag Ortsbeirat Altenburschla

Amtliche Bekanntmachung vom 22.01.2021 Wahlvorschlag Ortsbeirat Aue

Amtliche Bekanntmachung vom 22.01.2021 Wahlvorschlag Ortsbeirat Heldra

Amtliche Bekanntmachung vom 22.01.2021 Wahlvorschlag Ortsbeirat Völkershausen

Amtliche Bekanntmachung vom 11.02.2021 Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen in der Stadt Wanfried am 14. März 2021

Pressemitteilung vom 12.02.2021 Kommunalwahlen in Hessen am 14. März 2021 Wahlbenachrichtigungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger kommen bis Mitte Februar