Amtliche Bekanntmachung - Vereinfachte Umlegung nach §§ 80-84 BauGB Gemarkung Wanfried, Flur 5 „Zwischen dem Ersten und Zweiten Graben“
In der vereinfachten Umlegung Gemarkung Wanfried, Flur 5 für das Gebiet „Zwischen dem Ersten und Zweiten Graben“, wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Neufassung vom 03.11.2017 bekannt gemacht, dass der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 07.04.2025 am 15.12.2025 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss der vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Neufassung vom 03.11.2017).
Soweit im Beschluss der vereinfachten Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugeteilten Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die Geldleistungen sind fällig.
Wanfried, 29.12.2025
Thilo Vogt
Bürgermeister
