Hausmüll gehört nicht in öffentliche Mülleimer – Stadt weist auf ordnungsgemäße Entsorgung hin
Die Stadtverwaltung Wanfried weist alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich darauf hin, dass die Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern verboten ist. Immer häufiger werden die städtischen Mülleimer zweckwidrig genutzt, um private Abfälle zu entsorgen – mit negativen Folgen für Umwelt, Stadthygiene und Stadtkasse.
„Öffentliche Mülleimer sind für unterwegs anfallenden Kleinmüll gedacht – etwa kleinere Verpackungen, Flaschen oder Taschentücher“, erklärt Stefanie Krähe, Leiterin des Ordnungsamtes. „Sie sind nicht dafür ausgelegt, größere Mengen Hausmüll aufzunehmen. Wenn solche Abfälle dort landen, führt das zu überfüllten Behältern, vermehrter Vermüllung und erheblichen Zusatzkosten für die Allgemeinheit.“
Die Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadtverwaltung appelliert daher an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein aller Mitmenschen.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung stehen die regulären Hausmülltonnen sowie Wertstoffhöfe und Sperrmüllangebote zur Verfügung. Bei Fragen zur Abholung von Restmüll, Biomüll, Altpapier, Gelber Tonne und E-Schrott können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an
Servicehotline Weisgerber Umweltservice GmbH
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Sollten Sie Fragen zu bspw. Tonnenstellung, Gefäßgrößen und Sperrmüllentsorgung haben können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an
Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner Kreis
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