Miteinander statt Gegeneinander: Rücksicht auf Radfahrer und E-Scooter im Straßenverkehr
Fahrräder und E-Scooter sind im Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Sie sind flexibel, umweltfreundlich und praktisch. Damit alle sicher und entspannt unterwegs sind, braucht es gegenseitige Rücksichtnahme und klare Regeln.
Für Autofahrer:
Beim Überholen von Radfahrern und E-Scooter-Fahrern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts einzuhalten. Diese Regel schützt vor gefährlichen Situationen und verringert das Risiko von Unfällen erheblich.
Für Radfahrer:
Gehwege sind Fußgängern vorbehalten. Nur wenn ein entsprechendes Verkehrsschild den Gehweg für Fahrräder freigibt, darf er genutzt werden. Ansonsten gilt: Fahrräder gehören auf die Straße oder den Radweg. Kinder bis 10 Jahre dürfen auf den Gehweg ausweichen.
Für E-Scooter-Fahrer:
E-Scooter sind kein Spielzeug, sondern Fahrzeuge. Sie gehören auf Radwege oder Radfahrstreifen – wenn diese fehlen, auf die Straße. Niemals auf Gehwege oder in Fußgängerzonen. Außerdem wichtig:
Fahren nur allein, nicht zu zweit.
Maximal 20 km/h.
Alkoholgrenzen wie beim Autofahren.
Rücksicht beim Abstellen – keine Blockade von Gehwegen.
„Rücksicht im Straßenverkehr ist Teil unseres sozialen Miteinanders – oft genügt schon ein kurzer Moment, etwas mehr Abstand oder geringere Geschwindigkeit, um Schlimmes zu verhindern.“ betont Bürgermeister Thilo Vogt.
Ein Blick über die Schulter, ein Meter mehr Abstand, ein achtsamer Moment – das kann Leben retten.
Thilo Vogt
Bürgermeister