Hundekot und freilaufende Hunde in der Kernstadt und in den Stadtteilen
Hundehalter werden erneut aufgefordert, Hundekot in mitzuführenden Tüten oder Beuteln aufzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen erreichen wieder vermehrt das Rathaus. Auch Privatgrundstücke bleiben von dem Ärgernis nicht verschont. Nur verantwortungsvolle Hundehalter können an einer Lösung des Problems mitarbeiten, in dem sie der oben genannten Vorgehensweise im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger nachkommen und Hundekot ordnungsgemäß entsorgen. Die Mehrzahl der Hundehalter verhält sich verantwortungsbewusst und entfernt die Hinterlassenschaften des lieben Vierbeiners. Der Appell richtet sich daher an diejenigen, die noch verantwortungsbewusst werden wollen. Wer Hundekot an Ort und Stelle liegen lässt, begeht ein Vergehen, welches gemäß § 3 Abs. 9 KrWG i. V. m. § 2 HAKrWG geahndet werden kann.
In letzter Zeit mehren sich auch die Beschwerden, dass Hunde ohne Aufsicht durch die Straßen laufen. Auch hier begeht der Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 HundeVO, da gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO „Tiere außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden dürfen“.
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister