Amtliche Bekanntmachung vom 11.02.2021 2. Änderungssatzung Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung und Gebührenverzeichnis

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Wanfried und über Sondernutzungsgebühren (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)
Änderung des GEBÜHRENVERZEICHNIS zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Stadt Wanfried

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318), der §§ 16-18, 20, 37 und 40 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes  vom 03.03.2020 I 433 (BGBl. I S. 433), § 71 Gewerbeordnung (GewO) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1403) sowie der §§ 1 bis 5 a, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried in ihrer Sitzung am 25.09.2020 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

2. Änderungssatzung
zur Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Wanfried und über Sondernutzungsgebühren
(Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)
Änderung des GEBÜHRENVERZEICHNIS zur Satzung über Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Stadt Wanfried

Artikel I

Das Gebührenverzeichnis erhält unter Lfd. Nr. 1 folgende neue Fassung:

GEBÜHRENVERZEICHNIS zur Satzung über Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen und über Sondernutzungsgebühren in der Stadt Wanfried

Lfd. Nr.Art der SondernutzungGebühr in €Zeitraum
1aBaustelleneinrichtungen Baubuden, Aufstellung von Baumaschinen, Baugeräten, Arbeitswagen, Baustofflagerung, Bauzäune, Aufgrabungen, Container u. ä. je qm Verkehrsfläche  0,501 Woche
1bBaustelleneinrichtungen Gerüste je qm Verkehrsfläche  0,50  1 Woche
Höchstens jedoch 300,00 €

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Wanfried, den 11.02.2021

Der Magistrat der Stadt Wanfried

Wilhelm Gebhard
   Bürgermeister