Maskenpflicht auch in Stadt- und Gemeindeverwaltungen
Pressemitteilung der Kreisversammlung Werra-Meißner der Bürgermeister im Werra-Meißner-Kreis
Maskenpflicht auch in Stadt– und Gemeindeverwaltungen
Ab Montag gilt in ganz Hessen einheitlich das verpflichtende Tragen von Mund–Nasen-Schutzmasken in Geschäften, Banken oder Postfilialen sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis haben sich heute darauf verständigt, dass diese Regelung ab Montag, 27.04. auch beim Betreten aller Stadt– und Gemeindeverwaltungen gelten sollen. Entsprechende Masken sind vor dem Betreten anzulegen.
Da die Verwaltungen vorerst geschlossen bleiben, werden Termine weiterhin nur in dringenden Fällen und nach vorhergehender telefonischer Anmeldung vergeben.