Kommunalwahl 2021

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 werden in Wanfried die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sowie die Mitglieder der 4 Ortsbeiräte gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

Infos in einfacher Sprache

Alle 5 Jahre sind Kommunal-Wahlen. Kommunal bedeutet:

für eine Stadt, eine Gemeinde oder einen Landkreis. Bei Kommunal-Wahlen werden Menschen gewählt für:

  • die Stadt-Verordneten-Versammlung
  • die Gemeinde-Vertretung
  • den Kreistag.

Die gewählten Menschen entscheiden:

  • Was ist für die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis wichtig?
  • Sie prüfen: Was ist wichtig? Was ist richtig?
  • Wie kann man die Arbeiten erledigen.

Die nächsten Kommunal-Wahlen sind am 14. März 2021

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen:

  • Wenn Sie 18 Jahre alt oder älter
  • Wenn Sie einen deutschen Personal-Ausweis haben.
    • Oder wenn Sie EU-Bürger sind.
    • Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem anderen Land in Europa. Das Land ist in der Europäischen Union.
    • Wenn Sie seit 6 Wochen in der Gemeinde oder dem Landkreis leben und angemeldet sind.
  • Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis stehen.

Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

Auf der Wahl-Benachrichtigung steht:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift.
  • Wann die Wahl ist.
  • Wo die Wahl ist.
  • Wie lange der Wahlraum offen ist.
  • Der Wahlraum heißt auch Wahllokal.

WICHTIG
Sie dürfen auch wählen, wenn Sie einen Betreuer für alle Angelegenheiten haben.

 

Wie wird gewählt?

Sie können im Wahllokal wählen.

Oder Sie können mit der Briefwahl wählen.

 

Wählen im Wahllokal:

Sie gehen am Wahltag zum Wahllokal.

In der Wahl-Benachrichtigung steht, wo das ist.

Wichtig: Nehmen Sie Ihren Personal-Ausweis und

Ihre Wahl-Benachrichtigung mit.

 

Im Wahllokal sind Wahlhelfer.

Von dem Wahlhelfer bekommen Sie einige Stimmzettel.

Auf den Stimmzetteln stehen alle Parteien und Personen,

die Sie wählen können.

 

Dann gehen Sie in die Wahlkabine.

Die Wahl ist geheim: Niemand soll sehen, wen Sie wählen.

Sie müssen auch niemandem sagen, wen Sie wählen.

Sie machen Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.

Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl Kreuze machen.

Das steht auf den Stimmzetteln.

 

Dann falten Sie die Stimmzettel in der Mitte.

Erst danach gehen Sie aus der Wahlkabine.

Zeigen Sie den Wahlhelfern Ihren Personal-Ausweis

und Ihre Wahl-Benachrichtigung.

Dann werfen Sie die Stimmzettel in die Wahl-Box.

Damit ist die Wahl abgeschlossen.

Wenn Sie Hilfe brauchen, fragen Sie die Wahlhelfer!

Die Wahlhelfer dürfen Ihnen helfen.

 

Sie dürfen auch einen Freund, eine Freundin oder eine andere Person

zur Unterstützung mitbringen.

Wichtig ist: Sie entscheiden selbst, wen Sie wählen!

Und Ihre Wahl bleibt geheim!

Niemand darf verraten, wen Sie wählen.

Wählen mit der Briefwahl:

Sie können auch mit einem Brief an den Wahlen teilnehmen.

Das nennt man Briefwahl.

Die Stimmzettel schicken Sie dann mit der Post.

 

Für die Briefwahl brauchen Sie Ihre Wahl-Unterlagen.

Um die Wahl-Unterlagen zu bekommen,

müssen Sie ein Formular ausfüllen.

Das Formular ist bei der Wahl-Benachrichtigung dabei.

Damit können Sie die Wahl-Unterlagen abholen.

 

Oder Sie schicken das Formular zurück.

Dann bekommen Sie die Wahl-Unterlagen mit der Post.

Die Wahl-Unterlagen enthalten:

den Wahlschein, die Stimmzettel und mehrere Brief-Umschläge.

 

Die Wahl-Unterlagen können Sie auch im Internet anfordern.

Es steht auf den Internetseiten von Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

 

Unterschreiben Sie den Wahlschein.

Machen Sie Ihre Kreuze auf den Stimmzetteln.

Die Stimmzettel stecken Sie in die Brief-Umschläge und schicken

die Brief-Umschläge mit der Post.

 

Wichtig: Beachten Sie die Hinweise auf den Wahl-Unterlagen.

Dort steht ganz genau, wie es geht.

Haben Sie alles fertig?

Dann bringen Sie die Wahl-Unterlagen zur Post.

Der Brief darf nicht zu spät kommen!

Sonst ist Ihre Wahl ungültig.

 

Sie dürfen sich auch bei der Briefwahl helfen lassen.

Wichtig ist: Sie entscheiden, wen Sie wählen!

Und Ihre Wahl bleibt geheim!

Niemand darf verraten, wen Sie wählen.

 

Herausgeber:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen / Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Wahlberechtigt sind

  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
  • seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Wanfried bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Wanfrieds wohnen.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wählen kann darüber hinaus nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Wählbar sind

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind, also am 14. März 2003 oder früher geboren sind,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, also mindestens seit dem 31. Januar 2021 in Wanfried bzw. für die Ortsbeiratswahlen im jeweiligen Stadtteil Wanfrieds wohnen. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.

Nicht wählbar ist,

  • wer nicht wahlberechtigt ist und
  • wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.

Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie vorab einfach per  Briefwahl wählen.
Sie haben auch die Möglichkeit am Wahltag mit Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises zu wählen. Beachten Sie bitte, dass die Wahl des Ortsbeirats nur innerhalb eines Wahlbezirks des Stadtteils in dem Sie leben möglich ist. Der Wahlschein wird vom Wahlvorstand einbehalten, wenn Sie gewählt haben.

Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Kommunalwahl finden Sie in untenstehender Tabelle:

 

Bezirk Wahllokal barrierefrei
1 Erich-Schröder-Halle
Vor dem Obertor 1
37281 Wanfried
ja
2 Rathaus Wanfried
Marktstraße 18
37281 Wanfried
ja
3 Dorfgemeinschaftshaus Altenburschla
Am Anger 8
37281 Wanfried
ja
4 Dorfgemeinschaftshaus
Aue Rasenstraße 8
37281 Wanfried
ja
5 Bürgerhaus Heldra
Im Weinberg 1
37281 Wanfried
ja
6 Dorfgemeinschaftshaus Völkershausen
Dorfstraße 35
37281 Wanfried
ja
B99100 Briefwahl Kernstadt
Zum Schwan – Bürgersaal – Wahlamt
Marktstraße 20
37281 Wanfried
ja
B99101 Briefwahl Stadtteile
Zum Schwan – Bürgersaal – Wahlamt
Marktstraße 20
37281 Wanfried
ja

 

Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte auf Wunsch des Wahlvorstands ein gültiges Ausweisdokument vor, damit Sie eindeutig identifiziert werden können. Dies kann beispielsweise ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein sein.

Alexander Henke

Wahlleiter
FB3 Bürgerbüro
Marktstraße 18
37281 Wanfried
Tel. 05655 9894-13
Fax 05655 9894-30
alexander.henke@wanfried.de

Daniela Henrichs

stellv. Wahlleiterin
FB3 Bürgerbüro
Marktstraße 18
37281 Wanfried
Tel. 05655 9894-14
Fax 05655 9894-30
daniela.henrichs@wanfried.de