1. Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 2 (1) BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 Nr. 6 wird hiermit bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung am 05.05.2023 folgenden Beschluss gefasst hat:
Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Gemarkung „Eschweger Straße – West II“ wird beschlossen.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Wanfried, Flur 5, die Flurstücke 104/10, 104/11, 104/12, 104/20 jeweils ganz sowie 107/6 teilweise und hat eine Gesamtgröße von ca. 1,49 ha.
Zweck und Ziel der Änderung ist es, einer ansässigen Bäckerei eine Standort-option einzuräumen und das Angebot im Sondergebiet Einzelhandel zu modifizieren.
2. Öffentliche Auslegung gem. § 13 a (2) BauGB
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird hiermit nach Beschluss vom 05.05.2023 bekannt gemacht, dass der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Gemarkung Wanfried „Eschweger Straße – West II“ nebst Begründung in der Fassung vom April 2023 in der Zeit vom
16. Mai 2023 – 16. Juni 2023
im Rathaus, Marktstraße 18, Zimmer 103, während der allgemeinen Dienststunden
montags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme und Äußerung offenliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt.
Interessierten Bürgerinnen und Bürgern können bei der Stadt während der öffentlichen Auslegung Erläuterungen über den Entwurf gegeben werden.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB sind erfüllt.
Wir weisen gemäß § 4 b BauGB darauf hin, dass das Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen durchgeführt wird.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird auf der Homepage der Stadt Wanfried unter https://www.wanfried.de/ in der Zeit vom 16.05.2023 bis 16.06.2023 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
Wanfried, 05.05.2023
Der Magistrat
der Stadt Wanfried
gez.
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister