Top 5 Aufwendungen

Kindertagesstätten

Das Thema Kinderbetreuung steht mehr denn je im Fokus des öffentlichen Interesses, nicht zuletzt durch aktuelle gesellschaftliche und politische Diskussionen rund um die Forderungen nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dem damit verbundenen bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der Kinderbetreuung.

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für alle Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt gilt als wichtiger Schritt im Ausbauprozess, zu dem die Träger der öffentlichen Jugendhilfe von Seiten des Bundes verpflichtet wurden. Ziel des gesetzlich gesicherten Anspruchs ist es, allen Kindern von 1 Jahr bis zum Schuleintritt den Zugang zu Bildung und Erziehung zu ermöglichen und ihnen so gleiche Bildungschancen zu eröffnen. Zudem sollen Eltern durch die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes für ihr Kind in ihrer Erziehungstätigkeit unterstützt und ergänzt werden. Familien sollen so die Chance erhalten, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können.

Die Verpflichtung zum bedarfsgerechten/quantitativen sowie qualitätsorientierten Ausbau der Kindertagesbetreuung betrifft bundesweit sowohl jeden Träger der öffentlichen Jugendhilfe als auch Städte und Gemeinden, denn beide Seiten tragen Verantwortung für die bedarfsgerechte Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen.

Die Kindertagesstätten in Wanfried bieten die infrastrukturelle Grundlage zur Erfüllung der rechtlichen Verantwortung der Kinderbetreuung. Für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder müssen gesetzlich festgeschriebene Mindeststandards eingehalten werden. Die Mindestvoraussetzungen dienen dem Schutz der Kinder und sollen die Gewährleistung des Kindeswohls im Sinne des Sozialgesetzbuches in der Tageseinrichtung sicherstellen. D. h., dass die landesrechtlich definierten Standards in Bezug auf die Qualifikation der beschäftigten Fachkräfte, die maximale Größe und Zusammensetzung der Gruppe sowie der Mindestpersonalbedarf zu jedem Zeitpunkt einzuhalten sind und nicht überschritten werden dürfen.

In den letzten Jahren waren die Kindertagesstätten Wanfrieds immer wieder Teil des politischen Diskussionsprozesses. Die Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches durch das Kinderförderungsgesetz, der Wasserschaden in der Kindertagesstätte Wanfried, die notwendige Dachsanierung in der Kindertagesstätte Wanfried, der Anbau einer Krippengruppe an die Kindertagesstätte Wanfried, die Erweiterung einer zusätzlichen Krippengruppe in der Kindertagesstätte Wanfried, die Umsetzung der neuen Rahmenvereinbarung Integration, verschiedene Gebührenanpassungen, die Änderung des öffentlich-rechtlichen Trägervertrages, die Erweiterung der Krippenfähigkeit der Kindertagesstätte Heldra, die Einführung einer kreisweiten Förderung der Kindertagespflege und einige weiteren Thematiken waren Schwerpunkte, die auch die finanzielle Entwicklung des Zuschussbedarfs erheblich beeinflusst haben.

Kreisumlage

Die Kreisumlage ist eine von den kreisangehörigen Gemeinden an den Landkreis zu zahlende Umlage zur Finanzierung der vom Landkreis erbrachten öffentlichen Leistungen. Die Kreisumlage ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Landkreise. Die Kreisumlage wird u.a. deshalb erhoben, weil Landkreise i.d.R. keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen erzielen.

Die Höhe der von einer kreisangehörigen Gemeinde zu entrichtenden Kreisumlage errechnet sich über die Multiplikation der Umlagegrundlage mit dem Umlagesatz. Die Höhe des Umlagesatzes wird vom Kreistag beschlossen und über die Haushaltssatzung festgesetzt. Die kreisangehörigen Gemeinden haben kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage. Die Umlagegrundlage basiert auf der gemeindlichen Steuerkraft und den gemeindlichen Schlüsselzuweisungen. In die Steuerkraft fließen i.d.R. die Steuerkraftzahlen für die Gewerbesteuer, den gemeindlichen Einkommensteueranteil, die Grundsteuer A/B und den gemeindlichen Umsatzsteueranteil ein.

Personal- und Versorgungsaufwand

Zum Ausgleich ihrer Belastungen als Schulträger erheben die Landkreise als Zuschlag zur Kreisumlage eine Schulumlage von ihren kreisangehörigen Gemeinden, die nicht selbst Schulträger sind.

Die Höhe der von einer kreisangehörigen Gemeinde zu entrichtenden Schulumlage ergibt sich aus der Multiplikation der Umlagegrundlage mit dem vom Landkreis festgelegten Umlagesatz. Die Umlagegrundlage ergibt sich aus der Steuerkraft und den Schlüsselzuweisungen der Gemeinde.

Zinsen

Als Zinsen wird das Entgelt bezeichnet, welches ein Schuldner einem Gläubiger dafür zahlt, dass dieser ihm Kapital geliehen hat. Um die Höhe der jeweils individuellen Zinsen bestimmen zu können, wird ein Zinssatz festgelegt. Dieser wird immer in Prozent pro Intervall, meistens pro Jahr (per anno = p. a.) angegeben. Mithilfe des Zinssatzes wird ein Zinsbetrag errechnet, welcher als der konkrete Geldbetrag zu verstehen ist, der sich bei Kreditzinsen aus der Höhe des Kapitals und des vereinbarten Zinssatzes ergibt. Hat sich ein Gläubiger beispielsweise 1000,- € zu einem vereinbarten Zinssatz von 5% p. a. geliehen, so liegt der Zinsbetrag bei 50,- € p. a. Diesen Betrag hat er zusätzlich zu der vereinbarten Rückzahlungssumme pro Jahr zu entrichten.

Im umgekehrten Fall aber, nämlich wenn ein Bankkunde Geld bei einem Kreditinstitut anlegt, erhält er von diesem Zinsen auf den Anlegebetrag. Dabei können auch sogenannte Zinseszinsen entstehen. Als Zinsenzins wird ein Zins verstanden, welcher auf kapitalisierte, also dem Kapital zugeschriebenen, Zinsen vergangener Berechnungsperioden berechnet wird. Auf das Kapital werden somit fällige Zinsen aufgeschlagen, und die Summe aus dem Kapital inklusive dieser Zinsen ergibt dann die Berechnungsgrundlage für den Zinseszins.

Die Stadt Wanfried muss Zinsen auf ihr in Anspruch genommenes Fremdkapital zahlen. Folgende Schulden bestehen zum 31.12.2017

Schuldenentwicklung 2012-2017