Schutzschirm

Unterzeichnung des Schutzschirmvertrages am 14.12.2012, von links nach rechts: Manfred Wetzer (Wanfried), Dr. Lutz Bergner (Berkatal), Wilhelm Gebhard (Wanfried), Friedel Lenze (Berkatal), Finanzminister Thomas Schäfer, Anette Wetterau, Burkhard Scheld (beide Herleshausen) und Regierungspräsident Walter Lübke.

Der hessische Landtag hat im Jahr 2012 das hessische kommunale Schutzschirmgesetz beschlossen. Der kommunale Schutzschirm Hessen (KSH) wurde den Kommunen als Landesprogramm angeboten, um gegen die Verpflichtung eines dauerhaft ausgeglichen Haushalts, Finanzierungshilfen vom Land Hessen zu erhalten. Die teilnehmenden Kommunen haben sich vertraglich verpflichtet, einen eigens gewählten Konsolidierungspfad einzuhalten. Im Gegenzug wurden Zins- und Entschuldungshilfen gewährt.

Nachfolgend werden die entsprechend wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt.

Das Gesetz mit Verordnung und Auslegungshinweisen und FAQ

Rahmenvereinbarung

Bürgerinformationen

Vertrag