Schutzschirm
Der hessische Landtag hat im Jahr 2012 das hessische kommunale Schutzschirmgesetz beschlossen. Der kommunale Schutzschirm Hessen (KSH) wurde den Kommunen als Landesprogramm angeboten, um gegen die Verpflichtung eines dauerhaft ausgeglichen Haushalts, Finanzierungshilfen vom Land Hessen zu erhalten. Die teilnehmenden Kommunen haben sich vertraglich verpflichtet, einen eigens gewählten Konsolidierungspfad einzuhalten. Im Gegenzug wurden Zins- und Entschuldungshilfen gewährt.
Nachfolgend werden die entsprechend wesentlichen Informationen zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz mit Verordnung und Auslegungshinweisen und FAQ
- Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz
- Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes SchuSV
- FAQ Kommunaler Schutzschirm Hessen
Rahmenvereinbarung
Bürgerinformationen
- Bürgerinformation Kommunaler Schutzschirm Hessen 2012-01
- Bürgerinformation Kommunaler Schutzschirm Hessen 2012-02
- Bürgerinformation Kommunaler Schutzschirm Hessen 2012-03
- Bürgerinformation Kommunaler Schutzschirm Hessen 2012-04
- Bürgerinformation Kommunaler Schutzschirm Hessen 2012-05