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Pressemitteilung vom 11.04.2022 – 13 neue Onlinedienstleistungen für Wanfried

11. April 2022

Als OZG-Modellkommune hat die Stadt Wanfried in den letzten Tagen und Wochen an der Bereitstellung von insgesamt 13 neuen Onlinedienstleistungen gearbeitet, die unter https://www.wanfried.de/buergerservice/passwesen-meldewesen-standesamt/ einsehbar sind. Die Dienstleistungen sind im Einzelnen: die Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung, die Beantragung einer einfachen Meldebescheinigung, die Abmeldung einer Nebenwohnung, die Anmeldung einer Nebenwohnung, die Beantragung einer Auskunftssperre, die Beantragung von Übermittlungssperren, die Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis, der Statuswechsel der Wohnung, die Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises, die Voranmeldung eines Umzuges, die Voranmeldung eines Zuzuges, der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses und der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

„Mit den 13 neuen Onlinedienstleistungen haben wir insbesondere solche Dienstleistungen in den Fokus genommen, die von den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder nachgefragt werden und einen echten Mehrwert bringen, wenn sie von zu Hause oder unterwegs erledigt werden können“, so Bürgermeister Wilhelm Gebhard und Verwaltungsleiter Christoph Hoffmann. Dabei wurden auch die Online-Bezahlung integriert. Wer online z.B. eine Meldebescheinigung beantragen will, wird so direkt zur Bezahlung per Kreditkarte oder PayPal aufgefordert.

„Wichtig ist uns, die Onlinedienstleistungen als ergänzendes und zusätzliches Angebot der Stadt Wanfried an alle Wanfriederinnen und Wanfrieder zu verstehen. Wer möchte, kann die Dienstleistungen auch weiterhin in gewohnter Weise im Rathaus wahrnehmen. Wir erhoffen uns so einen behutsamen Wandel, der die Menschen nicht überfordern soll und ihnen die Chance gibt, sich in ihrem eigenen Tempo an Onlinedienstleistungen zu gewöhnen. Gerade weil wir in Zukunft immer mehr Onlinedienstleistungen zur Verfügung stellen werden. Noch nicht in allen Fällen ist eine vollständige Onlinelösung rechtlich möglich – hier ist der Gesetzgeber gefordert im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und Verwaltungsvereinfachung entsprechend nachzubessern“, sagt Hoffmann. „Zudem ist darauf zu achten, dass die o. a. Onlinedienstleistungen ausschließlich über die Homepage der Stadt Wanfried zu beantragen sind und keinesfalls über unseriöse Drittanbieter, die sich als Online-Wegweiser im Internet ausgeben“, ergänzt Gebhard abschließend.

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