Bundestagswahl 2021
Vorläufige Wahlergebnisse
Die vorläufigen Wahlergebnisse können nach Erfassung der Schnellmeldungen am Abend des 26. September 2021 durch einen Klick auf den Button eingesehen werden:
Der Bundestag
Der Bundestag setzt sich grundsätzlich aus 598 Abgeordneten zusammen. Von ihnen werden 299 – also die Hälfte – nach den Prinzipien der Mehrheitswahl als Direktkandidaten in 299 Wahlkreisen gewählt. Die andere Hälfte wird nach dem Verhältnis gewählt, in dem die Parteien Stimmen erhalten haben. Man spricht hier von Verhältniswahl.
Der Bundestag
- beschließt Gesetze,
- genehmigt Verträge mit anderen Staaten,
- entscheidet über den Haushalt,
- wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler,
- kontrolliert die Bundesregierung und
- entscheidet über den Einsatz der Bundeswehr.
Erst‐ und Zweitstimme
Auf dem Stimmzettel sind zwei Spalten aufgeführt, für die von den Wählerinnen und Wählern je eine Stimme vergeben werden kann. Es handelt sich um die sogenannten Erststimme und Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählen Sie die Direktkandidatin und den Direktkandidaten Ihres Wahlkreises. Die Stadt Wanfried liegt im Wahlkreis 169, der sich aus dem Werra-Meißner-Kreis und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg zusammensetzt.
Mit der Zweitstimme entscheiden Sie mit über die prozentuale Verteilung der Mandate des Deutschen Bundestages.
Werden mehr Direktkandidatinnen und ‐kandidaten einer Partei gewählt, als ihr nach dem Verhältnis zusteht, entstehen „Überhangmandate“ und „Ausgleichsmandate“.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Das sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen).
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands leben (sogenannte Auslandsdeutsche), sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt für Auslandsdeutsche auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist nicht.
Deutsche im Ausland – Wahlrecht Deutsche im Ausland – Wahlrecht Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende DeutscheSofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung innehaben oder innegehabt haben, gilt als Wohnung
- für Seeleute sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses nach dem Flaggenrechtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung die Bundesflagge zu führen berechtigt ist,
- für Binnenschiffer sowie für die Angehörigen ihres Hausstandes das von ihnen bezogene Schiff, wenn dieses in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist,
- für im Vollzug gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung befindliche Personen sowie für andere Untergebrachte die Anstalt oder die entsprechende Einrichtung.
Wählen kann, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind (Auslandsdeutsche), werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- nicht infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht oder die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Was ist der Wahlkreis 169 und wie setzt er sich zusammen?
Seit der Bundestagswahl 2002 gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise, in denen auf das gesamte Wahlgebiet verteilt, die Bundestagswahlen durchgeführt werden. Die Wahlkreise sind in der Regel räumlich zusammenhängend. In den Wahlkreisen stimmen die Wahlberechtigten über ein oder mehrere Mandate ab.
Der Bundestagswahlkreis Werra-Meißner – Hersfeld-Rotenburg oder auch Wahlkreis 169 umfasst die beiden nordhessischen Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner.
Wann ist die nächste Bundestagswahl?
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am 26. September 2021 statt.Wie und wo kann ich wählen
Wahlberechtigte können am Wahltag im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ihr Wahlbezirk und Ihr Wahllokal werden Ihnen mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Eine Übersicht der aktuellen Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl finden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Legen Sie im Wahllokal bzw. im Briefwahlbüro bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vor.
Wurde Ihnen auf Antrag ein Wahlschein ausgestellt, können Sie entweder am Wahltag in jedem Wahlbezirk des Wahlkreises 169 wählen oder vorab per Briefwahl. Die Vorlage des Wahlscheins ist erforderlich!
Ergebnisse der Bundestagswahl vom 24. September 2017 in Wanfried
Erststimmenergebnisse im votemanager der ekom21Zweitstimmenergebnisse im votemanager der ekom21