Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Leistungsbeschreibung

Die Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle wird oftmals irrtümlich auch als „Feueranmeldung“ oder „Anmelden eines Feuers“ bezeichnet. Wer pflanzliche Abfälle, wie z.B. Baumschnitt oder Strauchschnitt verbrennen will, kann das unter den Bestimmungen der entsprechenden Verordnung tun. Dabei sind vor allem Abstandsregelungen, Art der Abfälle und Ort des Feuers zu beachten.

Verfahrensablauf

Sie können das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen online oder telefonisch anzeigen.

Die Online-Anzeige erreichen Sie über den Button im oberen Bereich der Seite oder direkt über diesen Link: Online-Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Wenn Ihre Anzeige rechtskonform ist, erhalten Sie eine Bestätigung über die Anzeige. Die Anzeige wird dann an Polizei und Feuerwehr zur Kenntnis weitergeleitet.

Voraussetzungen

Beim Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern sind zwei zuverlässige Aufsichtspersonen abzustellen.

In anderen Fällen ist eine zuverlässige Aufsichtsperson abzustellen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Was sollte ich noch wissen?

Den aktuellen Graslandfeuerindex finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.dwd.de/DE/leistungen/graslandfi/graslandfi.html

Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html

Weitere Informationen zum Waldbrandgefahrenindex finden Sie unter: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/wald/waldbrandgefahr

Kontakt

Ansprechpartner:
Stadt Wanfried – FB3 Bürgerbüro
Marktstraße 18
37281 Wanfried
Mitarbeiter:
Frau Daniela Henrichs
Frau Heike Schein
Frau Beate Schröder
E-Mail:

buergerbuero@wanfried.de
standesamt@wanfried.de

(Bemerkung: Bitte nutzen Sie diese E-Mail-Adresse nur für Anfragen an das Standesamt.)