Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Leistungsbeschreibung
Die Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle wird oftmals irrtümlich auch als „Feueranmeldung“ oder „Anmelden eines Feuers“ bezeichnet. Wer pflanzliche Abfälle, wie z.B. Baumschnitt oder Strauchschnitt verbrennen will, kann das unter den Bestimmungen der entsprechenden Verordnung tun. Dabei sind vor allem Abstandsregelungen, Art der Abfälle und Ort des Feuers zu beachten.
Verfahrensablauf
Sie können das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen online oder telefonisch anzeigen.
Die Online-Anzeige erreichen Sie über den Button im oberen Bereich der Seite oder direkt über diesen Link: Online-Anzeige über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Wenn Ihre Anzeige rechtskonform ist, erhalten Sie eine Bestätigung über die Anzeige. Die Anzeige wird dann an Polizei und Feuerwehr zur Kenntnis weitergeleitet.
Voraussetzungen
Beim Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern sind zwei zuverlässige Aufsichtspersonen abzustellen.
In anderen Fällen ist eine zuverlässige Aufsichtsperson abzustellen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle, PflAbfV HE
Was sollte ich noch wissen?
Den aktuellen Graslandfeuerindex finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.dwd.de/DE/leistungen/graslandfi/graslandfi.html
Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html
Weitere Informationen zum Waldbrandgefahrenindex finden Sie unter: https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/wald/waldbrandgefahr
Kontakt
37281 Wanfried
Frau Heike Schein
Frau Beate Schröder
buergerbuero@wanfried.de
standesamt@wanfried.de