Private Feuerwerke – Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Hinweis: Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 26.08.2019 beschlossen, vorerst keine Ausnahmegenehmigungen mehr nach § 24 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) für das Abbrennen von Feuerwerken zu genehmigen.

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