Barrierefreiheit des Rathauses

Barrierefreiheit soll Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfe Zugang zu Gebäuden, aber auch Zugang zu Kommunikation und Informationen ermöglichen.

Die zentrale gesetzliche Grundlage für Barrierefreiheit ist das Behindertengleichstellungsgesetz. In § 4 BGG wird Barrierefreiheit folgendermaßen definiert (Stand 02.05.2019):

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Die Stadt Wanfried berücksichtigt das Thema Barrierefreiheit bei der Planung, Durchführung und Umsetzung von Projekten und Baumaßnahmen. Barrierefreiheit beginnt in Wanfried bereits am Rathaus, dass über einen barrierearmen Zugang verfügt und eine Parkmöglichkeit auf dem Innenhof des Rathauses bietet. Personen mit Beeinträchtigungen können über den stufenlosen Eingang auch mit Rollator oder Rollstuhl ins Rathaus kommen. Hierzu ist an der Außenfassade eine Klingel angebracht, mit der Sie mit den Mitarbeitern des Rathauses Kontakt aufnehmen können, sofern Sie Zugang per Rollstuhl wünschen. Ein Mitarbeiter des Rathauses öffnet Ihnen dann beide Eingangstüren und nimmt Ihr Anliegen im Sitzungssaal direkt neben dem Eingang entgegen. Sie werden dort in ruhiger und diskreter Atmosphäre beraten, können Anträge stellen und andere Dienstleistungen des Rathauses in Anspruch nehmen.

Der stufenlose Zugang zum Rathaus der Stadt Wanfried ermöglicht z.B. auch Menschen mit Rollstuhl den Zutritt zum Rathaus.
Der stufenlose Zugang zum Rathaus der Stadt Wanfried ermöglicht z.B. auch Menschen mit Rollstuhl den Zutritt zum Rathaus.
Mit der Klingel rechts des Eingangs können Sie einen Mitarbeiter des Rathauses kontaktieren, der Ihnen beide Türen öffnet und Ihr Anliegen entgegennimmt.
Mit der Klingel rechts des Eingangs können Sie einen Mitarbeiter des Rathauses kontaktieren, der Ihnen beide Türen öffnet und Ihr Anliegen entgegennimmt.