Inkrafttreten des Bebauungsplans
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634, geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) wird hiermit bekanntgemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried am 20.07.2023 die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Eschweger Straße – West II“, Gemarkung Wanfried nebst Begründung beschlossen hat.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan nebst Begründung kann vom heutigen Tage an während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt im Rathaus, Marktstraße 18, Zimmer 103, während der allgemeinen Dienststunden
montags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
dienstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
mittwochs von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Es kann auch Auskunft über die Inhalte verlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wanfried unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 BauGB kann ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen, wenn die nach § 39-§ 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile (Vertrauensschäden, Entschädigung in Geld oder durch Übernahme, Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, Entschädigung bei Bindungen für Bepflanzungen, Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung) eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Wanfried, den 31. Juli 2023
Der Magistrat der Stadt Wanfried
Wilhelm Gebhard Bürgermeister