Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried hat in ihrer Sitzung am 28.09.2018 den Bebauungsplan Nr. 45 „Bioenergie Heldra“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung gemäß § 6 Absatz 5 BauGB tritt der Bebauungsplan Nr. 45 „Bioenergie Heldra“ in Kraft.
Der Bebauungsplan nebst Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Plan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, kann vom heutigen Tage im Rathaus der Stadt Wanfried, Marktstraße 18, Zimmer 7 während der öffentlichen Sprechzeiten von
Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Absatz 1 BauGB eine Verletzung der nach § 214 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Wanfried unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Wanfried, den 29.07.2019
Stadt Wanfried
Dr. Gotthard Eickhoff
Erster Stadtrat