1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 26.04.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 7.891.440 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.710.115 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Überschuss von 181.325 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 846.625 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 98.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf – 849.500 EUR
mit einem Saldo von – 751.500 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 751.500 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf – 844.754 EUR
mit einem Saldo von – 92.975 EUR
ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss
des Haushaltsjahres von 2.150 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 751.500 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur recht-zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 730 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 730 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 440 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO liegen, wenn sie bei:
a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 12.500 Euro
b) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 5.000 Euro
c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro
nicht übersteigen, in der Zuständigkeit des Bürgermeisters.
d) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 25.000 Euro
e) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 10.000 Euro
f) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 20.000 Euro
nicht übersteigen, in der Zuständigkeit des Magistrats.
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei:
a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 25.000 Euro
b) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 10.000 Euro
c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 20.000 Euro
übersteigen. Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.
Die unter 1. fallenden Aufwendungen und Auszahlungen sind der Stadtverordnetenversammlung alsbald zur Kenntnis zu geben.
Wanfried, den 29.04.2019
Der Magistrat
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 und § 4 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO):
1. die zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Wanfried für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
–751.500,- EUR
(in Worten: „Siebenhunderteinundfünfzigtausendfünfhundert Euro“).
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
2. den zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
–500.000,- EUR
(in Worten: „Fünfhunderttausend Euro“).
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
RPKS – Z 5 – 33 c 08/17 – 2017/7
Kassel, den 15. Mai 2019
Regierungspräsidium Kassel
(Dr. Lübcke)
Regierungspräsident“
3. Auslegung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 liegt zur Einsichtnahme vom
27. Mai bis 5. Juni 2019
während der Dienststunden
Montag und Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried, Zimmer 5, öffentlich aus.
Wanfried, 21. Mai 2019
Der Magistrat
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister