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Amtliche Bekanntmachung vom 21.10.2020 Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz

23. Oktober 2020

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Wanfried als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.

Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:

  1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden – gemäß § 42 Abs. 2 BMG

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.
  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
  • Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
  • Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß
    § 50 Abs. 3 BMG

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
  • Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz

    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadt Wanfried, Marktstraße 18, Zimmer 3, zu erklären. Er gilt bis zu dessen Widerruf. Entsprechende Vordrucke sind dort erhältlich.

Einwohner/Einwohnerinnen, die bereits in den Vorjahren eine Erklärung zu den Widerspruchsrechten abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern.

Wanfried, 21.10.2020

Wilhelm Gebhard
   Bürgermeister

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Öffnungszeiten

Montag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Kontakt

Marktstraße 18
37281 Wanfried
Telefon: 05655 – 9894 – 0
Telefax: 05655 – 9894 – 30
E-Mail: post@wanfried.de

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