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Amtliche Bekanntmachung vom 14. August 2023- Kommunalwahl am 14. März 2021 – Ausscheiden und Nachrücken von Bewerbern

14. August 2023

Die am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages die Linke

Frau Antonia Krämer

hat auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried mit Ablauf des 26.07.2023 verzichtet und scheidet somit gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) aus der Stadtverordnetenversammlung aus.

Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes stelle ich das Ausscheiden des bisherigen Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung und als nachrückendes Mitglied den nächsten noch nicht berufenen Bewerber

Herrn Markus Matejka

fest.

Nach § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter der Stadt Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Sachs

Die besondere Wahlleiterin

Amtliche-Bekanntmachung-Ausscheiden-und-Nachruecken-von-BewerbernHerunterladen

Öffnungszeiten

Montag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Kontakt

Marktstraße 18
37281 Wanfried
Telefon: 05655 – 9894 – 0
Telefax: 05655 – 9894 – 30
E-Mail: post@wanfried.de

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