Die am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages die Linke
Frau Antonia Krämer
hat auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried mit Ablauf des 26.07.2023 verzichtet und scheidet somit gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) aus der Stadtverordnetenversammlung aus.
Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes stelle ich das Ausscheiden des bisherigen Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung und als nachrückendes Mitglied den nächsten noch nicht berufenen Bewerber
Herrn Markus Matejka
fest.
Nach § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter der Stadt Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Sachs
Die besondere Wahlleiterin