Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried am 03.03.2005 beschlossene Richtlinie zur Würdigung, Anerkennung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements, wird durch Beschluss in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023 wie folgt neu gefasst:
1. Ehrenamtliche Arbeit / bürgerschaftliches Engagement
Ehrenamtliche Arbeit und bürgerschaftliches Engagement sind endscheidende Voraussetzungen für eine positive gesellschaftliche und gemeinschaftsorientierte Weiterentwicklung in den Städten und Gemeinden. In Wanfried gibt es bereits zahlreiche sehr erfreuliche Beispiele für durch Gemeinschaftsarbeit verwirklichte Maßnahmen und Projekte. Die Stadt Wanfried fördert und unterstützt bürgerschaftliches Engagement im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
2. Auszeichnung
2.1. Zur Würdigung, Anerkennung und Förderung ehrenamtlicher Arbeit und bürgerschaftlicher Leistungen in Wanfried lobt die Stadt Wanfried den „Wanfrieder Bürgerschaftspreis“ ab dem Bezugsjahr 2021 im Abstand von vier Jahren aus.
2.2. Der Bürgerschaftspreis wird verliehen für herausragende ehrenamtliche und bürgerschaftliche Leistungen in Vereinen, im sozialen, kulturellen, sportlichen und kommunalen Bereich sowie auf sonstigen, das gesellschaftliche Leben oder die Gemeinschaft fördernde Gebieten.
2.3. Mit dem Bürgerschaftspreis können einzelne Einwohnerinnen und Einwohner Vereine, Projekt- beziehungsweise Initiativgruppen oder andere Personenvereinigungen ausgezeichnet werden.
3. Art der Auszeichnung
3.1. Der Bürgerschaftspreis gliedert sich in einen ersten, zweiten und dritten Preis sowie in Anerkennungspreise.
3.2. Die Auszeichnungen bestehen aus einer Urkunde sowie Geld oder/ und Sachpreisen. Die Verleihung von Geldpreisen sollte nur in Ausnahmefällen zum Tragen kommen
Die Stadt stattet den Bürgerschaftspreis im jeweiligen Jahr der Auszeichnung mit einem Betrag von 1.000 € aus.
4. Verfahren
4.1. Der Magistrat schreibt den Bürgerschaftspreis zu Beginn des betreffenden Jahres öffentlich aus.
4.2. Vorschlagsberechtigt sind die derzeitigen und ehemaligen Einwohnerinnen und Einwohner Wanfrieds und all diejenigen, die sich mit Wanfried verbunden fühlen sowie alle Vereine, Verbände, Bürgergruppen, Institutionen und Einrichtungen Wanfrieds.
4.3. Die Vorschläge sind inhaltlich nach dem diesen Richtlinien beigefügten Muster zu erstellen und beim Magistrat einzureichen.
4.4. Eine unabhängige Jury (Ziffer 5) bewertet die eingereichten Vorschläge nach von ihr aufgestellten Kriterien, legt die Rangfolge der Auszeichnungen fest und schlägt – im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel – Höhe und Art der Preise vor.
4.5. Magistrat und Jury entscheiden im Einvernehmen über den Tag und den Rahmen der Preisverleihung.
5. Jury
5.1. Der Magistrat bestellt die Jury für die jeweilige Preisverleihung.
5.2. Die Jury soll aus acht Personen bestehen und muss sich je zur Hälfte aus Frauen und Männern zusammensetzen. Ihr gehören an je zwei Vereinsvertreterinnen/-vertreter aus der Kernstadt und den Stadtteilen, je einer/einem Vertreterin/Vertreter der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, der Kirchengemeinde und der Schulen.
6. Inkraftsetzung
Diese Richtlinie tritt am 01.08.2023 in Kraft.
Wanfried, den 20.07.2023
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister