Der am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber des
Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands- CDU –
Herr Welf Lange
hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried mit Ablauf des
30.09.2022 verzichtet und scheidet somit gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes (KWG) aus der Stadtverordnetenversammlung aus.
Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes stelle ich das Ausscheiden des bisherigen
Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung und als nachrückendes Mitglied den nächsten
noch nicht berufenen Bewerber
Herrn Olaf Prehm
fest.
Nach § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte
Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser
Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die
Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der
Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter der Stadt Wanfried,
Marktstraße 18, 37281 Wanfried, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im
Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Henke
Der besondere Wahlleiter