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Amtliche Bekanntmachung vom 10.10.2022 – Kommunalwahl am 14. März 2021 Ausscheiden und Nachrücken von Bewerbern

10. Oktober 2022


Der am 14. März 2021 in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber des
Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands- CDU –

Herr Welf Lange


hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried mit Ablauf des
30.09.2022 verzichtet und scheidet somit gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen
Kommunalwahlgesetzes (KWG) aus der Stadtverordnetenversammlung aus.


Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes stelle ich das Ausscheiden des bisherigen
Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung und als nachrückendes Mitglied den nächsten
noch nicht berufenen Bewerber


Herrn Olaf Prehm

fest.


Nach § 34 Abs. 4 i. V. m. § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte
Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser
Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die
Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der
Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter der Stadt Wanfried,
Marktstraße 18, 37281 Wanfried, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im
Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.


Henke
Der besondere Wahlleiter

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Öffnungszeiten

Montag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 12:00 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Kontakt

Marktstraße 18
37281 Wanfried
Telefon: 05655 – 9894 – 0
Telefax: 05655 – 9894 – 30
E-Mail: post@wanfried.de

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