1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 14.02.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.454.200 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.251.865 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Überschuss von 202.335 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 887.735 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 105.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf – 986.000 EUR
mit einem Saldo von – 881.000 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 881.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf – 885.225 EUR
mit einem Saldo von – 4.225 EUR
ausgeglichen mit einem Zahlungsmittelüberschuss
des Haushaltsjahres von 2.510 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 881.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 730 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 730 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 440 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
1. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO liegen, wenn sie bei:
a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 12.500 Eu-ro
b) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 5.000 Euro
c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 10.000 Euro
nicht übersteigen, in der Zuständigkeit des Bürgermeisters.
d) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 25.000 Euro
e) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 10.000 Euro
f) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelfall 20.000 Euro
nicht übersteigen, in der Zuständigkeit des Magistrats.
2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 100 HGO sind erheblich, wenn sie bei:
a) gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Verpflichtungen 25.000 Euro
b) nichtgesetzlichen, -tariflichen oder -vertraglichen Verpflichtungen 10.000 Euro
c) Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 20.000 Euro
übersteigen. Die Zuständigkeit liegt bei der Stadtverordnetenversammlung.
Die unter 1. fallenden Aufwendungen und Auszahlungen sind der Stadtverordnetenversammlung alsbald zur Kenntnis zu geben.
Wanfried, den 17.02.2020 Der Magistrat
gez.
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 103 Abs. 2 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 und § 4 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Genehmigung
I. GESAMTKREDITBETRAG
Nach § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBl. S. 201), erteile ich der Stadt Wanfried die Genehmigung zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Kreditaufnahmen in Höhe von
881.000,00 EUR
(in Worten: „Achthunderteinundachtzigtausend Euro“).
II. LIQUIDITÄTSKREDITBETRAG
Nach § 97 a Nr. 5 i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO genehmige ich den in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Wanfried für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
500.000,00 EUR
(in Worten: „Fünfhunderttausend Euro“).
Eschwege, den 29. Mai 2020
DER LANDRAT
DES WERRA-MEISSNER-KREISES
ALS BEHÖRDE DER LANDESVERWALTUNG
-3.2-Kommunalaufsicht-
IM AUFTRAG
NAUMANN i.V.
3. Auslegung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 liegt zur Einsichtnahme vom
15. Juni bis 24. Juni 2020
während der Dienststunden
Montag und Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried, Zimmer 5, öffentlich aus.
Weiterhin ist der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 auf der Homepage der Stadt Wanfried (www.wanfried.de) veröffentlicht.
Wanfried, 10. Juni 2020
Der Magistrat
gez.
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister