Hier: Information über die Durchführung einer Online-Konsultation im laufenden Verwaltungsverfahren des Regierungspräsidiums Kassel gemäß § 18 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
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Die K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra, Hattorfer Straße, 36269 Philippsthal (Werra) und Werk Neuhof-Ellers, Am Kaliwerk 6, 36119 Neuhof, hat beim Regierungspräsidium Kassel die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Salzabwasser aus der Gewinnung und Aufbereitung von Kalisalzen sowie der Aufhaldung von Salzabfällen in die Werra gem. §§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2027 beantragt.
Vom 04.06.2020 bis einschließlich den 03.07.2020 lagen die Antragsunterlagen sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit in den betroffenen Kommunen aus. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endete am 03.08.2020. Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation nach § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) fortgesetzt. Diese Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.
Im Rahmen der Online-Konsultation werden der Antragstellerin, den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite (Link unter: https://cristal.probcloud.de/) passwortgeschützt in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierzu wurden durch das Regierungspräsidium Kassel alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Synopse (thematischen Zusammenfassung) aufbereitet. Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/kaliindustrie) findet sich eine Beschreibung der Modalitäten der Online-Konsultation sowie eine Weiterleitung zu der genannten Internetseite.
Die Behörden, die Vorhabenträgerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch das Regierungspräsidium Kassel hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt. Einwender, die eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 14.09.2020 noch keine Benachrichtigung durch das Regierungspräsidium Kassel erhalten haben, können unter der E-Mail-Adresse: salzwassereinleitung@rpks.hessen.de oder schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel unter der unten genannten Adresse den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bereits vor Beginn der Online-Konsultation, spätestens aber bis zum 15.10.2020, beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld schriftlich oder per Mail unter der E-Mail-Adresse: salzwassereinleitung@rpks.hessen.de, den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
Die zur Teilnahme Berechtigten haben die Gelegenheit, sich die Synopse
von Donnerstag, den 01.10.2020 bis einschließlich Donnerstag, den 15.10.2020
anzusehen und sich schriftlich beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Bergaufsicht, Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse: salzwassereinleitung@rpks.hessen.de bzw. über die elektronische Möglichkeit in der Online-Konsultation bis zum Donnerstag, dem 15.10.2020 (bei schriftlichen Eingaben gilt derEingang bei der Behörde) zu äußern.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Das Regierungspräsidium Kassel wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben der K+S Minerals and Agriculture GmbH als Antragstellerin zur Stellungnahme zuleiten.
Soweit Name und Anschrift bei Weiterleitung der Einwendung an die K+S Minerals and Agriculture GmbH oder an die im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Rahmen der Äußerung hinzuweisen. In diesem Fall sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden.
Diese Bekanntmachung wird in allen Kommunen, in welchen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt in den Anrainergemeinden und -städten von Werra und Weser von Vacha bis zur Mündung in die Nordsee. Zusätzlich wird diese Bekanntmachung nach § 73 Abs. 6 Satz 4 und 5 VwVfG in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird. Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen wird außerdem hingewiesen.
Wanfried, den 03.09.2020
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister