Bekanntmachung
Kommunalwahl am 06. März 2016
Ausscheiden und Nachrücken von Bewerbern
Der am 06. März 2016 in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD –
Herr Roy Decker
hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried mit Ablauf des 30.10.2020 verzichtet und scheidet somit gem. § 33 Kommunalwahlgesetz aus der Stadtverordnetenversammlung aus.
Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes stelle ich das Ausscheiden des bisherigen Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung und als nachrückendes Mitglied den nächsten noch nicht berufenen Bewerber
Herr Markus Gaubatz
fest.
Gemäß § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter der Stadt Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wanfried, 02.12.2020
i. A.
Henke
Wahlleiter
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