Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Wanfried für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Eschwege und den Strafkammern des Landgerichts Kassel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried hat in der Sitzung am 5. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kassel und das Amtsgericht Eschwege gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von Montag, dem 22. Mai 2023 bis Freitag, den 2. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung jederzeit schriftlich oder zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Wanfried, Marktstraße 18, 37281 Wanfried montags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr, donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Wanfried, den 22. Mai 2023
gez.
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister