Mit den ersten Schneeflocken des Jahres beginnt nicht nur eine idyllische Winterzeit, sondern auch die Verantwortung der Grundstückseigentümer und Besitzer, ihre Wege sicher und begehbar zu halten. Die sogenannte Räum- und Streupflicht ist gesetzlich geregelt und dient dem Schutz von Fußgängern vor Unfällen durch Glätte und Schnee. Doch was genau bedeutet diese Pflicht, und welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Räum- und Streupflicht ist in der Straßenreinigungssatzung verankert. Diese ist der Homepage der Stadt Wanfried zu finden. Eigentümer und Besitzer sind verpflichtet, Geh- und Überwege vor ihren Grundstücken regelmäßig von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Ziel ist es, Gefahren für Fußgänger zu minimieren und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Geh- und Überwege müssen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr geräumt sein. Dies bedeutet, dass Schnee und Glätte unverzüglich beseitigt werden müssen, sobald es die Witterung erfordert. Die Geh- und Überwege sind in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.
Bei Schnee- und Eisglätte haben Eigentümer und Besitzer die Gehwege, Überwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang rechtzeitig zu bestreuen, so dass Gefahren nicht entstehen können. Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite von zwei Metern abzustumpfen. Bei Schneeglätte braucht nur die zu räumende Fläche abgestumpft zu werden.
Nicht alles, was streut, ist erlaubt. Sand, Splitt oder ähnlich abstumpfendes Material können verwendet werden, Salz sollte nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände genutzt werden. Salz schadet nicht nur der Umwelt, sondern auch Pflanzen, Tieren und der Infrastruktur.
Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Kommt es zu einem Unfall auf einem ungeräumten oder glatten Weg, können Geschädigte Schadenersatzansprüche geltend machen. Im schlimmsten Fall drohen hohe Geldstrafen oder Klagen.
Die Räum- und Streupflicht ist mehr als nur eine lästige Pflicht – sie trägt entscheidend zur Sicherheit in der Winterzeit bei. Ein klarer Überblick über die eigenen Verantwortlichkeiten sowie das rechtzeitige Ergreifen von Maßnahmen helfen, Unfälle zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen abzuwenden. Ob als Eigentümer oder Besitzer: Jeder sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein und die Winterzeit sicher für sich und andere gestalten.
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister