In der letzten Ortsbeiratssitzung informierte Bürgermeister Wilhelm Gebhard den Ortsbeirat von Völkershausen über die abschließende Entscheidung, dass in der Dorfstraße Völkershausen kein Tempolimit von 30 km/h für den Schwerlastverkehr angeordnet wird. Ein Anwohner der Dorfstraße hatte im Jahr 2023 das Tempolimit gefordert und seine Forderung mit einer Unterschriftenaktion untermauert, an der zahlreiche Anwohner der Straße teilgenommen haben. Gebhard hatte zu der Forderung die Straßenverkehrsbehörde Werra-Meißner eingeschaltet und das Antwortschreiben zur letzten Ortsbeiratssitzung mitgebracht. Mit dem Schreiben begründet die Straßenverkehrsbehörde die abschließende Entscheidung und verweist dazu auf eine durchgeführte Verkehrszählung, bei der einerseits kein Schwerlastverkehr registriert und kein Geschwindigkeitsverstoß gemessen wurde. Zudem verwies die Behörde auf die Tatsache, dass weder Geschwindigkeitsverstöße noch Verkehrsunfälle, die im Zusammenhang mit überhöhter Geschwindigkeit aufgetreten sind, bekannt seien und daher die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortsdurchfahrten von 50 km/h angemessen ist. „Daher könne in der Ortsdurchfahrt Völkershausen im Zuge der K49 keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für den Schwerlastverkehr angeordnet werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen“, teilt Gebhard abschließend mit.