Gemäß § 2 (1) BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wanfried am 26.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Aufstellungsbeschluss
Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 49 „Heizzentrale der Bioenergiedörfer Großburschla und Altenburschla“, Gemarkung Heldra aufgestellt werden. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Heizzentrale zur Versorgung der Bioenergiedörfer Großburschla und Altenburschla mit Nahwärme.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Heldra, Flur 3, die Flurstücke 205/70, 206/70, 208/70, 267/70, 268/70 jeweils ganz sowie das Straßenflurstück 79/8 teilweise und hat eine Gesamtgröße von ca. 1,05 ha.
Der Geltungsbereich ist in der nachstehenden Übersicht gekennzeichnet:
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplanvorentwurf wird gem. § 3 (1) BauGB mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom
4. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025
auf der Homepage der Stadt Wanfried unter https://www.wanfried.de/aktuelles/ während des o.g. Zeitraumes zu jedermanns Information zur Einsicht und zum Download im Rahmen der Vorinformation bereitgestellt. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite
erfolgt auch im Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan
Darüber hinaus werden die Unterlagen im Rathaus, Marktstraße 18, Zimmer 203 während der allgemeinen Dienststunden
montags, mittwochs und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
montags und dienstags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können zu den Vorentwürfen Stellungnahmen bevorzugt elektronisch (info@planung-henke.de) oder mündlich, schriftlich und zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Flächennutzungsplan sowie vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern können bei der Stadt während der öffentlichen Auslegung Erläuterungen über die Vorentwürfe gegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4b BauGB das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung mit Unterstützung des Ingenieurbüros Christoph Henke, Witzenhausen, durchgeführt wird.
Wanfried, den 2. Dezember 2024
Der Magistrat der Stadt Wanfried
gez.
Wilhelm Gebhard
Bürgermeister